DIE GRUNDSÄTZE DES INTERNATIONALEN FREIMAURERORDENS "LE DROIT HUMAIN"

 

die internationale Konstitution - 6. - 9. Juni 2002

Artikel 1
Der Internationale Freimaurerorden für Männer und Frauen " Le Droit Humain" bekräftigt die Gleichheit von Männern und Frauen. Mit seinem Namen "Le Droit Humain" verbindet der Orden das Anliegen, dass Männern und Frauen weltweit in gleichem Maße soziale Gerechtigkeit zuteil wird im Kreise einer Menschheit, die in freien und brüderlichen Gesellschaften organisiert ist.

Artikel 2
Zusammengesetzt aus Freimaurern, Männern und Frauen, brüderlich vereint, ohne Unterschied nach rassischer, ethnischer, philosophischer oder religiöser Herkunft, wendet der Orden - unter den genannten Zielen - eine zeremonielle und symbolische Arbeitsmethode an, mit deren Hilfe die Mitglieder ihren Tempel zur Ehre des großen Baumeisters des Weltalls und zum Fortschritt der Menschheit erbauen.

Artikel 3
Die Mitglieder sind unabhängig von allen religiösen Einrichtungen, Organisationen und Glaubensrichtungen, einschließlich des Glaubens an ein Weiterleben oder Nicht-Weiterleben nach dem Tod. Darüber hinaus trachten sie vor allem danach, ein größtmögliches Maß an moralischer, intellektueller und geistiger Entwicklung für alle Menschen zu erzielen. Der Orden glaubt, dass dies eine Grundbedingung für das Glück ist, das jedes Individuum in einer brüderlich organisierten Menschheit erreichen kann.

Diese Grundsätze sind in der internationalen Konstitution festgehalten.

Um die Aufgabe, für eine bessere Menschheit zu arbeiten, voll erfüllen zu können, darf die Freimaurerei niemals dem Einfluss einer politischen Partei oder einer Interessensvertretung unterworfen sein. Persönlicher Einsatz der Mitglieder innerhalb einer sozialen Gruppe ist Privatsache, Einfluss auf die Freimaurerei darf nicht stattfinden

 

 

 

 
© 2008 Austrian order of freemasonry Le Droit Humain